Kosten
Private Krankenkassen/Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden – jeweils abhängig von Ihren Vertragsbedingungen – durch die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfe größtenteils zurückerstattet. Vorab sollten Sie bei Ihrem Kostenträger die Kostenübernahme klären, insbesondere wie viele Sitzungen pro Jahr übernommen werden und ob eine spezielle Beantragung erforderlich ist. Ich stelle Ihnen am Monats- oder Quartalsende eine Privatrechnung. Je nach Notwendigkeit können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichterstellung hinzukommen. Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Unabhängig von der Erstattung durch Dritte, ist die Begleichung der Rechnung von Ihnen selbst zu verantworten.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen. Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Sollten Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen, kostet eine Therapiestunde (50 Min) 135 €. Ich stelle Ihnen am Monats- oder Quartalsende eine Rechnung. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Ihnen dieser Betrag nicht möglich ist. Insbesondere jungen Erwachsenen und Auszubildenden/Studierenden komme ich gerne entgegen.
Gesetzliche Krankenversicherung / Kostenerstattungsverfahren
Ich führe eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Aus diesem Grund kann ich mit gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnen. Gesetzlich versicherte Patient*innen können daher nur auf Selbstzahler-Basis oder über das Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über die Möglichkeit eines Kostenerstattungsverfahrens.
